Privatleistungen – wie z. B. weiße Füllungen im Seitenzahnbereich, Kronen, Brücken, Implantate, Prophylaxe/Mundhygienesitzungen u. a. – werden von den Krankenkassen nicht bezahlt.
Nach der Behandlung bekommen Sie eine Rechnung von uns, die Sie bar, mit Bankomatkarte oder mit Kreditkarte bezahlen können.
Auf Wunsch übernehmen wir auch sehr gerne den bürokratischen Aufwand für die Kostenrückerstattung.
Das Ihnen zustehende Geld wird Ihnen von Ihrer Krankenversicherung auf Ihr Konto refundiert.